In Niederösterreich wurde mit dem Jahreswechsel die Einkommensgrenze für den Bezug der Pendlerhilfe um 20 Prozent erhöht.
LAbg. Jürgen Maier:"Damit bekommen rund 4.000 Pendler mehr Unterstützung als bisher, wenn sie weiter als 25 Kilometer zum Arbeitsplatz fahren. Die Pendler sollen damit auch von der guten wirtschaftlichen Entwicklung Niederösterreichs profitieren. Zumindest in unserem Land eine spürbare Abfederung für die Preisentwicklung bei Treibstoff und den Tarifen der öffentlichen Verkehrsmittel!"
Diese für viele Pendler spürbare Unterstützung ist nach dem permanenten Bemühen unserer Bürgermeister für mehr Qualität im Bereich des öffentlichen Verkehrs - Franz Josefs-Bahn - ein weiterer Schritt, um ihre Arbeitsplatzsituation und damit ihre Lebensqualität zu verbessern.
Neue Einkommensrichtlinien für die Nö. Pendlerhilfe:
Für das Gesamtfamilieneinkommen gelten brutto die folgenden Höchstgrenzen:
.) Für den Antragssteller: 1.898 € statt bisher 1.582 €
.) Für Ehegatten bzw. Lebensgefährten: 1.524 € statt bisher 1.270 €
.) Für Alleinerziehende: 2.557 € statt bisher 1.881 €
.) Für jedes Kind: 576 € statt bisher 480 €
Anträge und Formulare zur Pendlerhilfe im Land Nö., bei den BH´s, auf den Gemeinden und im Internet unter www.noel.gv.at





